Sie können mir Ihr Anliegen vorab unverbindlich per eMail oder Telefon schildern.
Nachfolgend erhalten Sie ein kostenloses Angebot über die entstehenden Anwaltskosten.
Sie können sodann frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.
Hier sehen Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Abrechnung anwaltlicher Dienstleistungen:
1. Die gesetzliche Vergütung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zustehen. In der Regel orientiert sich die gesetzliche Vergütung am Gegenstandswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten). Wird beispielsweise um den Kauf eines Notebooks für 1.000,00 Euro gestritten, stellen diese 1.000,00 Euro den Gegenstandswert dar. Hiernach bemessen sich dann die Vergütungssätze für Rechtsanwälte.
Von dieser gesetzlichen Vergütung kann abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es schwierig sein, einen konkreten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht. Denken Sie beispielsweise an das Erstellen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die rechtliche Kontrolle eines Online-Shops oder eine Auskunft allgemeiner Natur.
Deshalb können pauschale Preisvereinbarungen oder die Abrechnung nach festen Stundensätzen für den Mandanten sinnvoll sein.
2. Pauschalpreise
Für bestimmte Beratungsleistungen können vorab feste Pauschalpreise vereinbart werden. Hierbei wird im Vorfeld der notwendige Zeit- und Arbeitsaufwand sowie das Haftungsrisiko abgeschätzt und dann im Rahmen eines Komplettpreises angeboten. Dies hat für den Rechtssuchenden den Vorteil, dass die entstehenden Kosten von Anfang an verbindlich kalkuliert werden können.
3. Abrechnung nach Stundensätzen
Diese Form der Vergütung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn laufende Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden oder ein Pausschalpreis im Vorfeld noch nicht ermittelt werden kann. Hier wird die zur Bearbeitung des Falles notwendige Zeit durch den Anwalt erfasst und nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese je nach den konkreten Tarifmodellen und vertraglich vereinbarten Leistungen die Kosten der rechtlichen Vertretung.
Dabei ist zu beachten: Der Vertrag muss bereits einige Zeit vor Entstehen der konkreten Streitigkeit abgeschlossen worden sein. Wenn Sie bereits ein konkretes juristisches Problem haben können Sie nicht nachträglich eine Rechtschutzversicherung abschließen.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, fragen Sie einfach unverbindlich bei Ihrem Sachbearbeiter nach, ob Ihr konkreter Fall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Die Abwicklung der Gebühren nimmt dann der Anwalt mit Ausnahme der eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung direkt mit der Versicherung vor.