Verkehrsrecht

Im Falle eines Unfalls übernehme ich für Sie nicht nur die Regulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung, sondern stehe Ihnen auch mit Rechtsrat zur Seite, bei Reparatur, Ersatzbeschaffung, Mietfahrzeug etc..

Sofern Sie unverschuldet oder nur mit einer Teilschuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

1. Beweise sichern! Zeugenanschriften notieren, Lichtbilder anfertigen.

2. Grundsätzlich die Polizei zur Unfallaufnahme verständigen.

3. Dem Geschädigten steht es auch grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. (Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt.) Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind in voller Höhe oder bei Teilschuld anteilig von der Gegenseite zu erstatten. Ausnahme: Sofern ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

4. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten beziehungsweise den Wiederbeschaffungswert vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

5. Sie haben grundsätzlich das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Aber Achtung: Bei Sonderversicherungstarifen kann Versicherungsgesellschaft sich das Recht vorbehalten haben, eine Werkstatt zu bestimmen.

6. Wenn Sie keinen Mietwagen benötigen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens eine Nutzungsausfall-entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.

7. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch ein so genanntes „Schadenmanagement“ ausgeschaltet wird.

8. Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich ganz oder zum Teil bei Mitverschulden zu tragen.