Zivilrecht

Als Oberbegriff für private Rechtsbeziehungen grenzt sich das Zivilrecht von Straf- und Öffentlichem Recht ab. Die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmen das private Leben der Menschen aber in größerem Maße als die stets im Interesse der Medien stehenden Straftatbestände. Geburt, Geschäftsfähigkeit, Heirat, Scheidung, Erbschaft, Nachbarschaft, Miete, Kauf und Arbeit sind nur wenige Bereiche des täglichen Lebens, die das Zivilrecht beherrscht.

Im Unternehmensrecht bestimmen die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln sämtliche Beziehungen sowohl gegenüber Lieferanten und Kunden als auch im Verhältnis zu Mitarbeiter, Vermietern und Geschäftspartnern. Gegenüber Verbrauchern ist die Vertragsgestaltung mehr und mehr von stetig wachsendem Verbraucherschutz geprägt. Verstöße dagegen beeinträchtigen jedoch nicht nur die Kundenbeziehungen, sondern werden auch von Mitbewerbern als Wettbewerbsverstöße zu verfolgen.

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